Widerspruch gegen Werbung: DSGVO-Pflichten wirksam umsetzen

Ein Widerspruch gegen Werbung nach der DSGVO muss nicht nur formfrei erfolgen, sondern auch technisch und organisatorisch effektiv durchgeführt werden. Dies wurde anhand einer Entscheidung der italienischen Datenschutzaufsicht gegen BBVA verdeutlicht.

Technische Umsetzung

  • Die Deaktivierung des Widerspruchs in der App muss grundsätzlich erfasst sein, aber nicht automatisch an das CRM-System übermittelt werden. Dies war bei BBVA der Fall, da der Widerspruch nicht an das Marketing-System weitergeleitet wurde.
  • Unternehmen dürfen sich nicht hinter einem formalen Kommunikationsweg verstecken, wenn ein Widerspruch inhaltlich erkennbar ist und bei einer geeigneten Stelle eingeht. Der Kundenservice ist eine geeignete Kontaktstelle der Bank.

Organisatorische Maßnahmen

  • Es muss sichergestellt sein, dass Widersprüche in allen relevanten Systemen und Prozessen umgesetzt werden. BBVA musste zugeben, dass die Deaktivierung in ihren internen Systemen erfasst war, aber nicht an das CRM-System übermittelt wurde.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Widerspruch auch bei mehrfacher Anfrage umgesetzt wird. BBVA hatte den Kunden zwischen Oktober 2025 und Mai 2026 zehn unerwünschte Push-Nachrichten geschickt, obwohl er die App-Einstellung deaktiviert hatte.

Die Entscheidung der italienischen Datenschutzaufsicht betont den Grundsatz, dass Unternehmen nicht hinter formellen Kommunikationswege verstecken dürfen, wenn ein Widerspruch inhaltlich erkennbar ist und bei einer geeigneten Stelle eingeht. Dieser Fall hat wichtige Implikationen für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten für Werbezwecke verarbeiten.

Quelle: www.dr-datenschutz.de