Von Angeboten zur Abmahnung: Wie fairSync und Hild & Kollegen eine teure Rechtskostenfalle schaffen

Ein unverbindliches Lizenzangebot von fairSync kann schnell in eine formelle Abmahnung über 6.866,90 Euro verwandelt werden, wie ein aktueller Fall zeigt.

Vom Angebot zur Abmahnung

Anfang September 2026 erhielt der Betreiber eines geschäftlich genutzten Instagram-Profils Post von fairSync International. Das Schreiben bot eine nachträgliche Lizenz für die Nutzung einer Tonaufnahme an, ohne jedoch eine Rechtsverletzung vorzuwerfen.

Als Rechteinhaberin wurde die in Dubai ansässige Soundcheck Media FZCO genannt. Das Angebot betrug 5.280 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und bot nur eine kurze Frist zur Annahme. Der Empfänger entschied sich, das Angebot ohne anwaltliche Unterstützung zu ignorieren und stattdessen mit einem Gegenangebot zu reagieren.

Innerhalb von drei Wochen folgte eine formelle Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen in seinem Briefkasten. Diese Abmahnung umfasste nicht nur den ursprünglichen Lizenzbetrag, sondern auch Ermittlungs- und Anwaltskosten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie umfassende Auskünfte.

Die Rechtslage

Rechtlich geht es in diesen Fällen hauptsächlich um das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Schutzrecht schützt die konkrete Tonaufnahme unabhängig von den Urheberrechten an Komposition und Text. Wer eine solche Aufnahme in einem öffentlich abrufbaren Social-Media-Beitrag verwendet, macht sie im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich und benötigt dafür die entsprechenden Nutzungsrechte.

Fachleute weisen darauf hin, dass die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten Fragen aufwirft. Die Augsburger Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat sich in zahlreichen Fällen für Rechteinhaber eingesetzt und damit eine Reihe von Abmahnungen veranlasst, die oft über den ursprünglichen Lizenzbetrag hinausgehen.

Einordnung

Diese Praxis zeigt, wie unverbindliche Angebote schnell in formelle Rechtskosten umwandelbar werden können. Unternehmern und Content-Creators ist ermutigt, sich vor der Nutzung von Tonträgern um die notwendigen Nutzungsrechte zu kümmern, um solche Falle zu vermeiden.

Quelle: www.wbs.legal