Milliardenklage gegen Anthropic: Urheberrechte im Zeitalter der KI

Die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben in den USA eine umfangreiche Klageschrift gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Die Klägerwerfen dem Entwickler des Sprachmodells Claude vor, massenhaft geschützte Songtexte und Kompositionen illegal aus Schattenbibliotheken bezogen und für das KI-Training genutzt zu haben.

Der juristische Druck auf Entwickler von generativer Künstlicher Intelligenz wächst rasant. Am 28. August 2026, reichten die Musikbranchenriesen Sony Music Publishing und Warner Chappell Music beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien (US-Bezirksgericht NDCA) eine umfangreiche Klageschrift gegen das in San Francisco ansässige KI-Unternehmen Anthropic ein. Aus Sicht der Kläger handelt es sich bei diesem Vorgehen um einen der größten und offensichtlichsten fortlaufenden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte der Technologiebranche.

Die Vorwürfe gegen Anthropic wiegen außerordentlich schwer. Laut der Klageschrift stützte sich Anthropic für das Training seiner Modelle in erheblichen Teilen nicht auf legal erworbene oder frei verfügbare Lizenzen, sondern griff gezielt auf sogenannte Schattenbibliotheken zurück. Das Unternehmen bezog offenbar über das BitTorrent-Netzwerk systematisch Millionen von Dateien aus dem illegalen Bereich des Internets.

Im Juni 2021 stammten schätzungsweise fünf Millionen Werke von der rechtswidrigen Plattform Library Genesis, im Juli 2022 folgten weitere zwei Millionen Werke über den Pirate Library Mirror. Da sich in diesen gigantischen Datensätzen zahllose geschützte Songtexte und Notenblätter befanden, sehen die Musikverlage ihre primären Verwertungsrechte massiv verletzt.

Zusätzlich rügt die Klage das systematische Scraping. Anthropic zog automatisiert Daten von lizenzierten Textportalen wie Musixmatch und LyricFind ab, ohne hierfür eigene Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu schließen. Beide Portale zahlen beträchtliche Summen an Musikverlage, um die Songtexte legal anzeigen zu dürfen. Anthropic umging diese Kostenstruktur schlichtweg durch den Einsatz von Webcrawlern.

Zudem erfasst die Klage den Umgang mit physischen Werken: Anthropic erwarb gebrauchte Bücher, darunter Songbooks und Notensammlungen, auf dem freien Markt. Diese wurden im Rahmen eines groß angelegten Verfahrens des sogenannten destruktiven Scannens digitalisiert und anschließend physisch vernichtet.

Besondere juristische Brisanz erhält der Fall dadurch, dass die Klage nicht nur das Unternehmen Anthropic in die Pflicht nimmt. Auch führende Köpfe wie die Gründer Dario Amodei und Benjamin Mann werden in mehreren Anklagepunkten persönlich als Verantwortliche benannt, was den Haftungsdruck auf die Führungsebene der KI-Branche immens erhöht.

Der Rechtsstreit berührt die absolute Kernfrage der modernen KI-Entwicklung: Dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training von Künstlicher Intelligenz genutzt werden? Die Klage hebt die Frage des Fair Use in den Vordergrund, während sie gleichzeitig den offenen Diebstahl von geistigem Eigentum in den Fokus rückt. Diese Fallstricke haben weitreichende Konsequenzen für alle Unternehmen und Forscher im Bereich der KI-Entwicklung.

Quelle: www.wbs.legal