Ab dem 1. Januar 2027 wird der Versand von E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zur Pflicht, zunächst für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer bleiben von der Ausstellungspflicht befreit.
Rechtsgrundlage und Umsetzung
Die E-Rechnung-Versandpflicht basiert auf § 27 Abs. 38 UStG aus dem Wachstumschancengesetz. Das bedeutet, dass Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro ab 2027 inländische B2B-Rechnungen elektronisch versenden müssen. Ab 2028 gilt die Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen.
Die E-Rechnungen müssen in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) erstellt und versendet werden, um GoBD-konform zu sein. Papierrechnungen oder einfache PDFs reichen nicht mehr aus.
ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware
Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem muss in der Lage sein, E-Rechnungen erzeugen, validieren, versenden und GoBD-konform archivieren zu können. Die Zeit beginnt ab 2026: Ihr System sollte bis zum 1. Januar 2027 startklar sein.
Consequenzen für nicht bereitgestellte Unternehmen
Für Unternehmen, die sich 2027 noch nicht auf E-Rechnungen vorbereitet haben, gibt es Konsequenzen. Das Bundesfinanzministerium hat eine FAQ zur Verfügung gestellt, in der die möglichen Folgen erläutert werden.
FAQ und weitere Informationen
- Wer ist betroffen? Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab 2028.
- Was passiert, wenn Sie nicht bereit sind? Es gibt potenzielle Strafverfolgungen und administrative Maßnahmen.
Zusammengefasst: Ab dem Jahr 2027 wird der Versand von E-Rechnungen zur Pflicht. Kleinunternehmer bleiben befreit, aber alle anderen müssen sicherstellen, dass ihr ERP- oder Buchhaltungssystem GoBD-kompatibel ist und die erforderlichen Funktionen bietet.
Quelle: www.sage.com