Datenschutzkonferenz 2026: KI und DSGVO im Fokus

Die Datenschutzkonferenz 2026 in Düsseldorf hat sich mit den zentralen Themen Künstlicher Intelligenz (KI) und der Datenschutzgesetzgebung auseinandergesetzt. Fachleute haben die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen beleuchtet, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von KI in verschiedenen Anwendungen.

KI als Hauptthema

Bettina Gayk, Landesbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, betonte den Schutz von Grundrechten und personenbezogener Daten. Sie mahnte, dass bei jedem KI-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss. Tobias Rothkegel diskutierte verschiedene Ansätze zur Kontrolle von KI, darunter die Nutzung von Chatbots wie RITA Rightaway der Lufthansa und musterbasiertes Labeling.

Praktische Anwendungen und Herausforderungen

Die Allianz hat Stichprobenkontrollen durchgeführt, um die Entscheidungsgrundlagen von KI-Systemen mit denen menschlicher Entscheidungsträger abzugleichen. Diese Prozesse erfordern hohen Aufwand und bleiben zukünftig wahrscheinlich auch für andere Hochrisiko-KI-Anwendungen relevant.

Sarah Johanna Zech von der Allianz SE fragte, ob die Nutzung solcher Systeme wie für Bewerberauswahl lohnt, wenn das Verbot der automatischen Einzelfallentscheidung nach Art. 22 DSGVO in Betracht kommt.

Wechselwirkungen und zukünftige Richtlinien

Die Wechselwirkung zwischen DSGVO und KI-Verordnung (KI-VO) wurde hervorgehoben, insbesondere im Bereich des berechtigten Interesses. Der Beschluss des OLG Köln vom 23. Mai 2025 deutet darauf hin, dass Meta personenbezogene Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training seiner KI verwenden darf.

Markus Wünschelbaum vom HmbBfD zeigte anhand praktischer Beispiele wie Smartglasses oder Kopfhörer auf, wie die Funktion der Geräte den rechtlichen Maßstäben bestimmt. Solange noch keine Urteile ergangen sind, müssen sich die Adressaten der Digitalrechtsakte vorsichtig mit dem Verhältnis zwischen DSGVO und KI-VO auseinandersetzen.

Quelle: www.dr-datenschutz.de