Bundesregierung plant DSGVO-Ausnahme für KMU

Die Bundesregierung plant, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene für kleine und mittlere Unternehmen sowie nichtkommerzielle Tätigkeiten zu reduzieren. Dies würde den Schutz von Daten in diesen Bereichen schwächen.

KMU-Ausnahme im Koalitionspapier

Im Koalitionsprogramm „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung an, KMU sowie nichtkommerzielle Tätigkeiten von der Anwendungsbereich der DSGVO auszunehmen. Die Maßnahme soll vereinfachte oder gar entfallene Datenschutzbestimmungen für diese Unternehmen bringen.

Wirkung auf Unternehmen

  • Nähezu 100% des Unternehmensbestands in Deutschland und der EU würden durch diese Ausnahme betroffen sein, da als KMU Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gelten.
  • Beispiele wie Kundenlisten von Handwerksbetrieben oder Gesundheitsdaten von Arztpraxen zeichnen sich durch das Verarbeiten sensibler Daten aus und würden trotz KMU-Kennzeichnung betroffen sein.

Diese Änderungen würden den Schutz in vielen alltäglichen Beziehungen schwächen, da sie nicht nur kleinere Unternehmen sondern auch Organisationen mit ehrenamtlich geführtem Zweck betreffen. Das Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsbefugnis der Betroffenen würden dadurch eingeschränkt.

Erfolgsaussichten und Überwachung

Die Erfolgsaussichten der Bundesregierung sind gering, da sie die DSGVO nicht im Alleingang ändern kann. Auch auf europäischer Ebene gibt es absehbare Mehrheiten gegen solche radikalen Änderungen. Zudem bleibt für die operative Gefahrenabwehr und Strafverfolgung der EU-DSGVO nicht anwendbar, da sie grundsätzlich nicht gilt.

Die Bundesregierung plant, durch diese Maßnahme den Schutz von Daten in KMU und nichtkommerziellen Bereichen zu reduzieren. Obwohl die Erfolgsaussichten gering sind, könnte dies den Datenschutz in vielen alltäglichen Beziehungen beeinträchtigen.

Quelle: www.dr-datenschutz.de