Am 12. Juni 2026, hat der Bundesrat das inhaltlich größtenteils identische Gesetz zum Steuerberatungsgesetz zugestimmt, das bereits am Vorabend vom Bundestag beschlossen worden war. Diese Änderungen folgen einem ersten Versuch im Mai 2026, bei dem ein umstrittenes Element – die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro – aus dem Gesetz gestrichen wurde.
Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben den Text des Gesetzes erneut auf den Weg gebracht, um die notwendigen Änderungen voranzutreiben. Dieser zweite Anlauf war erfolgreich und hat das Verständnis der Länder erreicht, was den Weg für die Implementierung dieser neuen Regulierungen freigibt.
Die Änderungen im Steuerberatungsrecht sind von großer Bedeutung für Buchhaltungs- und Steuerberatungsunternehmen. Sie beeinflussen direkt die Arbeitsabläufe, die Softwareanforderungen sowie den Umgang mit E-Rechnungen und Steuern. Spezialisierte Plattformen und ERP-Systeme müssen sich anpassen, um den neuen Rechtsrahmen zu berücksichtigen.
Quelle: www.datev-magazin.de