Neueste Datenschutzentwicklungen: Cyberangriffe, Schadensersatz und Telefonüberwachung

Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. In den letzten Wochen haben wichtige Gerichtsentscheidungen und praxisrelevante Fälle Licht in die dunklen Ecken des Datenschutzes geworfen.

Cyberangriffe und Schadensersatzansprüche

Im Juli 2026 hat das LG Traunstein ein Urteil fallen gelassen, das wichtige Einsichten in die Verantwortung von Unternehmen bei Cyberangriffen bietet. Ein erfolgreicher Angriff führt nicht automatisch zu einer Haftung des betroffenen Unternehmens, sofern die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) angemessen waren.

Maßgeblich ist eine Ex-ante-Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Risiken, der Art der verarbeiteten Daten sowie des Standes der Technik. Bei Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO müssen neben der datenschutzwidrigen Verarbeitung auch die individuelle Betroffenheit, der konkrete Schaden und die Kausalität sorgfältig bewertet werden.

Unbemerkte Telefonüberwachungen

Eine unbemernte Aufzeichnung von Telefongesprächen durch fehlerhafte Testkonfiguration bei einem Dienstleister hat gezeigt, dass technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nur im Zusammenspiel wirksam sind. Über mehr als ein Jahr wurden alle Telefonate automatisch mitgeschnitten, ohne dass es jemand bemerkte.

Die Verantwortlichen stuften das Risiko für die Betroffenen als nicht hoch ein und gingen von keiner Benachrichtigungspflicht nach DSGVO aus. Die Aufsichtsbehörde empfahl zugleich eine offene Kommunikation wegen des möglichen Vertrauensverlusts.

Schlussfolgerungen

Die neuesten Entwicklungen im Bereich Datenschutz erfordern eine sorgfältige und kontinuierliche Bewertung von Risiken sowie die Einhaltung etablierter Maßnahmen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre TOMs regelmäßig überprüft werden und dass sie sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden.

Quelle: www.dr-datenschutz.de