Die Verwendung von Tracking-Pixeln in E-Mail-Marketing kam bisher unter der allgemeinen Regelung zur Werbung und Informationsübermittlung. Allerdings haben die Aufsichtsbehörden Frankreichs und Italiens den Zugriff auf Informationen im Endgerät eines Empfängers als eigenständigen Vorgang definiert, was neue Anforderungen erfordert.
Eigenständige Erklärung
Die Zustimmung zur Messung muss getrennt von der Werbeeinwilligung erfolgen und nicht als Bestandteil des Abonnements behandelt werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine klare Trennung in zwei unabhängige Einwilligungen benötigen: eine für den Empfang werblicher E-Mails und eine für die Erfolgsmessung.
Freiwilligkeit und Granularität
Empfänger müssen die Messung jederzeit absagen können, ohne dass das Abonnement beeinträchtigt wird. Dies erfordert eine sorgfältige Gestaltung der Oberfläche, um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig und granular erfolgen kann.
Transparenz und Dokumentation
Die Verwendung von Tracking-Pixeln muss vor der Entscheidung transparent sein. Unternehmen müssen den Empfängern vorab eine Erklärung präsentieren, in der die Messung explizit erwähnt wird. Diese Erklärung sollte dokumentiert werden, um nachvollziehbar zu machen, dass die Einwilligung gegeben ist.
Die neuen Vorgaben stellen ein neues Maßstabsetzen für E-Mail-Marketing dar und erfordern eine Anpassung der aktuellen Praktiken. Unternehmen, die bereits mit einer einzigen Einwilligung gearbeitet haben, müssen nun diese Trennung in ihre Prozesse integrieren.
Quelle: www.dr-datenschutz.de