AI Act: Neue Datenschutzpflichten für Unternehmen

Seit dem 02.08.2026 beginnt die praktische Durchsetzungsphase des AI Act, der neue Richtlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der EU bringt. Unternehmen müssen sich nun um Transparenz- und KI-Kompetenzpflichten kümmern.

Transparenz- und KI-Kompetenzpflichten

Anbieter müssen Nutzer informieren, wenn sie mit einer KI interagieren, z.B. Chatbots. Synthetische Inhalte müssen maschinenlesbar kennzeichnet werden, Deepfakes sind offen zu legen, jedoch nur bei öffentlichem Interesse und fehlender redaktioneller Kontrolle. Bei Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung ist eine Informationspflicht vorzusehen. Am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen sind entsprechende Anwendungen seit Februar 2025 grundsätzlich verboten.

KI-Systeme Inventarisieren und Governance Strukturen etablieren

Unternehmen sollten ihre KI-Systeme inventarisieren, die Rolle als Anbieter oder Betreiber sowie die Risikokategorie bestimmen. Klare Governance-Strukturen mit Verantwortlichkeiten, Freigabeprozessen und Schulungen sind notwendig. Die künftigen Hochrisiko-Anforderungen sollten bereits bei Beschaffung und Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Die DSGVO – insbesondere Art. 32 zu technisch-organisatorischen Maßnahmen – bleibt anwendbar, sodass Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Protokollierung und der Umgang mit „Shadow AI“ kritisch prüft werden müssen.

Der 2. August 2026 läutet keine regulatorische Revolution ein, sondern den Startpunkt einer dauerhaften, integrierten Begleitung des KI-Einsatzes, bei der Unternehmen Transparenzpflichten, KI-Kompetenz und die Sicherungsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO zusammen denken müssen.

Die Kennzeichnung von KI-Inhalten nach Art. 50 und die Informationspflichten des Arbeitgebers beim KI-Einsatz sind ebenfalls zu beachten. KI-Wrapper, Zwischenschichten, die auf bestehenden Sprachmodellen wie GPT, Claude, Gemini oder Open-Source-Modellen aufsetzen, bieten den Mehrwert nicht durch das Modell selbst, sondern durch Datenanbindung, Steuerung und Workflowgestaltung.

Quelle: www.dr-datenschutz.de