Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 gilt die Pflicht für alle B2B-Unternehmen. Diese Umstellung erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch eine umfassende Prozessoptimierung.
Fristen und Bußgelder
Die E-Rechnungspflicht bringt mit sich erhebliche Verantwortlichkeiten. Unternehmen, die den Fristen nicht einhalten, können bis zu 5.000 Euro Bußgeld zahlen müssen. Darüber hinaus kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein.
Übertragungsweg: Peppol als bevorzugter Standard
In der VeR-Umfrage wurde Peppol als überlagter Übertragungsweg mit Abstand am häufigsten erwähnt. E-Mail, obwohl noch weit verbreitet, gilt zunehmend als Auslaufmodell.
ViDA-Meldesystem und digitale Archivierung
Abschließend tritt ab 1. Juli 2030 die E-Rechnungspflicht im Rahmen von ViDA (VAT in the Digital Age) mit einem digitalen Meldesystem für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in Kraft.
Um den Umstellungsprozess zu meistern, ist eine umfassende Verfahrensdokumentation und GoBD-konforme Archivierung notwendig. E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang im strukturierten Ursprungsformat aufbewahrt werden.
Die Befragten zeigen ein klares Mangel an Vorbereitung: Nur 19% der Unternehmen sind sich sicher, dass sie die Pflicht umsetzen können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen Planung und Umsetzung.
Quelle: www.sage.com